Informationen der Stadtkasse Sayda bezüglich Spendenbescheinigungen
Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
Wir informieren Sie darüber, dass die Stadt Sayda handelnd für die Gemeinde Dorfchemnitz gem. § 50 EStDV ab 01.01.2025 für alle Geldspenden bis 300,00 € keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) mehr ausstellt. Den Finanzbehörden genügt in diesen Fällen ein „vereinfachter Spendennachweis". Das bedeutet, statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (Kontoauszug), wenn die Zuwendung 300,00 € nicht übersteigt. Bei Geldspenden über 300,00 € erhalten Sie weiterhin eine Zuwendungsbestätigung.
Stadtkasse Stadt Sayda handelnd für die Gemeinde Dorfchemnitz