Einverständniserkärung für Veröffentlichung von Geburts- und Ehrentagen im Amtsblatt

Dorfchemnitz

Laut neuer Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Bekanntgabe von Jubilaren in Amtsblättern ohne eine Einverständniserklärung nicht mehr möglich.
Für eine weitere, wie bisher gewohnte, namentliche Vewröffentlichung von Geburtstagen (ab 70 alle 5 Jahre, ab 100 jedes Jahr), Ehrentagen (Ehejubiläen) oder Geburten, liegen im Gemindeamt Dorfchemnitz nun diese Einverständniserklärungen aus.

Außerdem steht die Einverständniserklärung auf der Internetseite der Gemeinde Dorfchemnitz unter Verwaltung/Bürgerservice - Formulare auch zum Selbstausdruck bereit.
Wer keine Einwände gegen die Erwähnung seines Namens mit dazugehörigem Ehrentag im Amtsblatt hat, wird gebeten die Erklärung auszufüllen.

 

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