Foto: Stephan Börner / Stephan B. Jones
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Öffentliche Meldungen

Logo Tierseuchenkasse

 

 

Tierbestandsmeldung 2023

 

 

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

 

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

 

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern,

Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur

Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse

gesetzlich verpflichtet sind.

 

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist

Voraussetzung für:

  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten
  • für die Tierkörperbeseitigung,
  • die Gewährung von Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

 

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende

Dezember 2022 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2023 nicht

bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse

um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse

autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

 

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Internet sind die am Stichtag

1. Januar 2023 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2023

Ihren Beitragsbescheid.

 

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen

Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung

mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob

Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

 

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen

Veterinäramt hinweisen.

 

Bitte unbedingt beachten:

Auf der Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und

Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie

über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in

u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen

, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt

entsorgten Tiere einsehen. 

 

Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: 0351 / 80608-30

E-Mail:

Internet: www.tsk-sachsen.de

 

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse_Gemeinden 2023

 


 

Gemeinde Dorfchemnitz

Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, 28.04.2022

 

Für Sicherheit im behördenrechtlichen Umgang, wie z.B. mit dem Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerkskörpern, ist ab dem 28.04.2022 im digitalen Amtsblatt auf der Internetseite der Gemeinde Dorfchemnitz die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Sayda (als Ortspolizeibehörde auch für Dorfchemnitz zuständig) veröffentlicht. Veröffentlichungsnummer 10!

 

Link digitales Amtsblatt / amtlicher Anzeiger

 


Kirche Dorfchemnitz

Kirchgemeinde Dorfchemnitz, 14.12.2021

 

Neue Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Dorfchemnitz und Voigtsdorf

 

Ab dem 01. Januar 2022 gilt für die Friedhöfe der Gemeinde Dorfchemnitz eine neue Gebührenordnung.

 

Friedhofsgebührenordnung Dorfchemnitz-Voigtsdorf 2022

Friedhofsgebührenordnung 2022

 

 


 

Gemeinde Dorfchemnitz

 

verbotene Müllablage an Glas- und Kleider-Containern

 

illegale Müllentsorgung im Gemeindegbiet

 

illegale Müllentsorgung im Gemeindegebiet

 

Gemeinde Dorfchemnitz, 10.08.2021

 

Illegale Müllablagerungen an Glas- und Altkleidercontainern im Gemeindegebiet

 

Immer wieder werden an den Kleider- und Altglascontainern Abfälle aller Art abgelagert. Auch wird Glasgut neben den Glascontainern abgestellt, dass dort nicht hingehört. Die Vermüllung der Container-Standorte verursacht zusätzliche Kosten, da der abgestellte Abfall seitens der Kommune entsorgt werden muss. Jedoch bleibt der gereinigte Standort nicht lange sauber. Oft sieht es bald wieder vermüllt aus.

Abgestellte Glasscheiben stellen eine Verletzungsgefahr und außerdem ist die illegale Müllentsorgung eine Umweltverschmutzung. Durch abgestellte Essensreste werden auch Ratten und andere Schädlinge angelockt.

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass die Kleider- und Altglascontainer-Standorte ausschließlich für die Entsorgung von Altglas  und Altkleidung zu verwenden sind.
Kaputte oder alte Trinkgläser sowie Gegenstände aus Keramik, Porzellan und Steingut, wie etwa kaputte Teller, gehören nicht ins Altglas, sondern in den Restmüll. Fensterscheiben dürfen ebenfalls nicht in Altglascontainern entsorgt werden. Diese sogenannten Flachgläser gehören wie Glühbirnen oder defekte Weihnachtskugeln in den Restmüll.

Insbesondere gehören Möbel, Bauschutt, Sperrmüll und sonstiger Hausmüll nicht an den Standort für Altglascontainer. Für all diese Sorten von Abfällen gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie die Restmülltonne, die Sperrmüllabfuhr oder die Firma Becker Umweltdienste GmbH.

Verunreinigungen sowie das Abstellen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall neben den Container-Standorten oder in der freien Natur stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die seitens der Ordnungsbehörde geahndet wird. Illegale Müllentsorgung, ob an den Glascontainern, an den Altkleidercontainern oder im Wald, ist eine Straftat, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann.

 


Sächsisches Staatsministerium des Innern

Sächsisches Staatsministerium des Innern, 02.03.2020

 

Der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 über die Landeseinheitlichen Sirenensignale für den Freistaat wird aufgehoben und die bislang geltenden drei Sirenensignale "Signalprobe", "Feueralarm" und "Warnung vor einer Gefahr" um das Signal "Entwarnung" erweitert.

 

Merkblatt Sirenensignale Sachsen

 

 

 
 

           

 
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