Amtliche Meldungen
![]() |
Grundschule Sayda, 17.05.2022
|
||||
![]() |
Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, 28.04.2022
Für Sicherheit im behördenrechtlichen Umgang, wie z.B. mit dem Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerkskörpern, ist ab dem 28.04.2022 im digitalen Amtsblatt auf der Internetseite der Gemeinde Dorfchemnitz die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Sayda (als Ortspolizeibehörde auch für Dorfchemnitz zuständig) veröffentlicht. Veröffentlichungsnummer 10!
Link digitales Amtsblatt / amtlicher Anzeiger
|
||||
![]() |
Jagdgenossenschaft Dorfchemnitz/Voigtsdorf, 26.04.2022
Das Protokoll der Versammlung der Jagdgenosenschaft vom 22.04.2022, ist ab heute bis Ende Mai für die Öffentlichkeit im Gemeindeamt Dorfchemnitz als Auslage einsehbar.
|
||||
![]() |
Stadtverwaltung Sayda, 06.04.2022 WAHLEN und EHRENAMT
am 12.06.2022 stattfindenden Bürgermeisterwahlen in Sayda und Dorfchemnitz engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) in Sayda/Friedebach und Dorfchemnitz/Voigtsdorf oder im gemeinsamen Briefwahlvorstand (in der Briefwahlstelle in Sayda) mitarbeiten.
Voraussetzung: Sie müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein und kein Bewerber oder eine Vertrauensperson für Wahlvorschläge zur Wahl am 12.06.2022 sein. Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, z.B. dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.
Aufgaben: Allgemeine Wahlvorstände organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen abends die Stimmauszählung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig vor der jeweiligen Wahl. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Vor der Wahl finden Schulungen der Wahlvorsteher/-innen, deren Stellvertreter/-innen sowie die Schriftführer/-innen und Beisitzer/-innen statt. Die Schulung der Wahlhelfer ist für den 02.06.2022 vorgesehen.
Einsatz: Wünsche der Wahlhelfer/-innen hinsichtlich ihrer Funktion und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.
Entschädigung: Der Einsatz als Wahlhelfer/-in wird belohnt. Sie erhalten je nach Wahl und Funktion eine Entschädigung. Mitgliedern der Wahlvorstände wird für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt.
Interessierte Bürger und Bürgerinnen melden sich bitte bis zum 30.04.2022 unter folgender Adresse: Stadt Sayda (auch als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Dorfchemnitz) Wahlamt Tel. 037365/972-15
|
||||
![]() |
Kirchgemeinde Dorfchemnitz, 14.12.2021
Neue Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Dorfchemnitz und Voigtsdorf
Ab dem 01. Januar 2022 gilt für die Friedhöfe der Gemeinde Dorfchemnitz eine neue Gebührenordnung.
Friedhofsgebührenordnung Dorfchemnitz-Voigtsdorf 2022
|
||||
|
Gemeinde Dorfchemnitz, 10.08.2021
Illegale Müllablagerungen an Glas- und Altkleidercontainern im Gemeimndegebiet
Immer wieder werden an den Kleider- und Altglascontainern Abfälle aller Art abgelagert. Auch wird Glasgut neben den Glascontainern abgestellt, dass dort nicht hingehört. Die Vermüllung der Container-Standorte verursacht zusätzliche Kosten, da der abgestellte Abfall seitens der Kommune entsorgt werden muss. Jedoch bleibt der gereinigte Standort nicht lange sauber. Oft sieht es bald wieder vermüllt aus. Abgestellte Glasscheiben stellen eine Verletzungsgefahr und außerdem ist die illegale Müllentsorgung eine Umweltverschmutzung. Durch abgestellte Essensreste werden auch Ratten und andere Schädlinge angelockt. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass die Kleider- und Altglascontainer-Standorte ausschließlich für die Entsorgung von Altglas und Altkleidung zu verwenden sind. Insbesondere gehören Möbel, Bauschutt, Sperrmüll und sonstiger Hausmüll nicht an den Standort für Altglascontainer. Für all diese Sorten von Abfällen gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie die Restmülltonne, die Sperrmüllabfuhr oder die Firma Becker Umweltdienste GmbH. Verunreinigungen sowie das Abstellen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall neben den Container-Standorten oder in der freien Natur stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die seitens der Ordnungsbehörde geahndet wird. Illegale Müllentsorgung, ob an den Glascontainern, an den Altkleidercontainern oder im Wald, ist eine Straftat, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann.
|
||||
![]() |
Sächsisches Staatsministerium des Innern, 02.03.2020
Der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 über die Landeseinheitlichen Sirenensignale für den Freistaat wird aufgehoben und die bislang geltenden drei Sirenensignale "Signalprobe", "Feueralarm" und "Warnung vor einer Gefahr" um das Signal "Entwarnung" erweitert.
|