- Angebote der IHK Chemnitz, Regionalkammer Mittelsachsen
- Interessantes aus dem Archiv - Vor 100 Jahren - Nachrichten aus dem "Saydaer Anzeiger und Tagesblatt" Monat August
- Ausbildung entdecken – Zukunft gestalten: „Schule macht Betrieb“ startet im August 2026
- Interessantes aus dem Archiv - Vor 100 Jahren - Nachrichten aus dem "Saydaer Anzeiger und Tagesblatt" Monat Juli
- Standortgerechte Gehölze an Fließgewässern Teil 2
- Angebote der IHK Chemnitz, Regionalkammer Mittelsachsen
- Interessantes aus dem Archiv - Vor 100 Jahren - Nachrichten aus dem "Saydaer Anzeiger und Tagesblatt" Monat August
- Ausbildung entdecken – Zukunft gestalten: „Schule macht Betrieb“ startet im August 2026
- Interessantes aus dem Archiv - Vor 100 Jahren - Nachrichten aus dem "Saydaer Anzeiger und Tagesblatt" Monat Juli
- Standortgerechte Gehölze an Fließgewässern Teil 2
Informationen der Stadtkasse Sayda bezüglich Spendenbescheinigungen
Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
Wir informieren Sie darüber, dass die Stadt Sayda handelnd für die Gemeinde Dorfchemnitz gem. § 50 EStDV ab 01.01.2025 für alle Geldspenden bis 300,00 € keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) mehr ausstellt. Den Finanzbehörden genügt in diesen Fällen ein „vereinfachter Spendennachweis". Das bedeutet, statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (Kontoauszug), wenn die Zuwendung 300,00 € nicht übersteigt. Bei Geldspenden über 300,00 € erhalten Sie weiterhin eine Zuwendungsbestätigung.
Stadtkasse Stadt Sayda handelnd für die Gemeinde Dorfchemnitz







