- TRAU DICH - TALENTEWETTBEWERB
- Abzug der Altkleidercontainer in Dorfchemnitz und Voigtsdorf
- Information des Landkreises zur Abfallwirtschaft
- Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2026
- Steuerformulare werden ab 2027 nicht mehr bereitgestellt
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- Abzug der Altkleidercontainer in Dorfchemnitz und Voigtsdorf
- Information des Landkreises zur Abfallwirtschaft
- Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2026
- Steuerformulare werden ab 2027 nicht mehr bereitgestellt
Informationen der Stadtkasse Sayda bezüglich Spendenbescheinigungen
Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
Wir informieren Sie darüber, dass die Stadt Sayda handelnd für die Gemeinde Dorfchemnitz gem. § 50 EStDV ab 01.01.2025 für alle Geldspenden bis 300,00 € keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) mehr ausstellt. Den Finanzbehörden genügt in diesen Fällen ein „vereinfachter Spendennachweis". Das bedeutet, statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (Kontoauszug), wenn die Zuwendung 300,00 € nicht übersteigt. Bei Geldspenden über 300,00 € erhalten Sie weiterhin eine Zuwendungsbestätigung.
Stadtkasse Stadt Sayda handelnd für die Gemeinde Dorfchemnitz







