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Friedensrichter werden neu gewählt - Interessenten für dieses Ehrenamt werden gesucht

Nach Ablauf der Amtszeit von 5 Jahren zum 27.08.2025 steht die Neuwahl der zwei Friedensrichter für die gemeinsame Schiedsstelle Sayda, Neuhausen, Dorfchemnitz und Rechenberg-Bienenmühle wieder an. Der Sitz der gemeinsamen Schiedsstelle befindet sich in Sayda, Am Markt 1.

 

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Sie haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich. Das Verfahren vor Schiedsstellen ist einfach und kostengünstig. Nur im Freistaat Sachsen ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen in den Schiedsstellen Friedensrichterinnen und Friedensrichter. Sie können einen Sühneversuch bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses durchführen. Friedensrichterinnen und Friedensrichter können auch zivilrechtliche Angelegenheiten schlichten; zum Beispiel Schadenersatz, Schmerzensgeld oder nachbarrechtliche Streitigkeiten. Eine Schiedsstelle ist allerdings kein Gericht mit Siegern und Verlierern, eine Schiedsstelle wird versuchen dort zu schlichten, wo persönliches Annähern der Beteiligten fehlgeschlagen ist.

Das Schiedsverfahren richtet sich nach den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen. (§ 4 SächsSchiedsGütStG , siehe "Weitere Informationen")

Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten Sie bei Tina Hennersdorf, telefonisch unter 037365/97215 oder per Email: . Gern können Sie auch einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren. 

 

Bewerbungen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, Kammstraße 3. Neben den persönlichen Angaben sollte die Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf und die Beweggründe für die Bewerbung enthalten. Als Bewerbungsschluss gilt der 30.04.2025. Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind ehrenamtlich tätig. Eine Amtszeit beträgt 5 Jahre mit dem Tag der Vereidigung, eine Wiederwahl ist möglich.

 

 

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