Informationen zu Corona / SARS-CoV-2 (COVID-19)
Meldungen zur Corona-Lage
Meldungen zur aktuellen Lage im Landkreis können auf der betreffenden ! Internetseite des Landratsamtes ! nachgelesen werden.
Für aktuelle sachsenweite Meldungen zur Corona-Lage bitte auf der Seite ! www.coronavirus.sachsen.de ! informieren.
Maßnahmen und soziale Verhaltensregeln bitte auch den aktuellen Meldungen aus Presse und Rundfunk entnehmen!
Testzentren in Mittelsachsen & Informationen zu Testungen auf das Coronavirus und Quarantäne |
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Testzentren in der Umgebung |
Impfende Praxen in der Umgebung |
Über das Terminportal sachsen.impfterminvergabe.de kann man sich für Impfungen registrieren. Für den Impfstandort Freiberg in der Gerber-Passage in der Meißner Gasse 19 werden die Termine über das stadteigene Buchungssystem vergeben. Um Wartezeiten zu verkürzen, sollten Interessierte vorab Anamnese- und Aufklärungsbögen ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Die Bögen stehen unter www.freiberg.de zum Download bereit. Vor Ort sind sie ebenfalls erhältlich.
Weitere Informationen zum Impfen in Sachsen gibt es auf der Internetseite des Freistaates.
Eine Übersicht über alle Sonderimpfaktionen gibt es unter drksachsen.de
Hinweis: Ein Video erklärt die Quarantäne-Regeln in Mittelsachsen. Es wurde auf der Facebook-Seite und in der Mediathek auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht. Ein Schema auf der Internetseite gibt außerdem dazu ausführliche Informationen.
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es eine Liste von impfenden Ärzten in Sachsen.
Tests
Zugelassene Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur (überwachten) Eigenanwendung stehen auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Fragen zum neuen Gesetz (vor allem zu 3G am Arbeitsplatz) werden unter den FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet.
Parallel dazu gilt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, die am 19.11.2021 verabschiedet wurde. Sie ist mit unter den amtlichen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen gelistet.
Informationen des Landkreises
Der Fragen-Antwort-Katalog auf der Corona-Seite des Landkreises wurde aktualisiert und bietet umfangreiche Informationen und Erklärungen zu den neuen Regeln.
Schema erklärt Quarantäneregeln
Ein Schema auf der Corona-Seite des Landkreises im Internet gibt eine Orientierung zur Quarantäne.
Der Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist auf Verlangen durch die zuständige Behörde vorzuzeigen.
Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zu den Regelungen der Überlastungsstufe sind auf der Internetseite des Freistaates Sachsen eingestellt.
Quarantäneregeln beachten!
Durch die hohe Fallzahl kommt es bei der Kontaktnachverfolgung weiterhin zu Verzögerungen.
Daher hier nochmals der Hinweis:
Sobald man durch einen PCR-Test positiv getestet worden ist, muss man sich in Quarantäne begeben. Grundlage bildet die Allgemeinverfügung des Landkreises nach Vorgaben des Freistaates. Hier ein Auszug aus dem Fragen-und-Antwort-Katalog zu Tests und Quarantäne der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen:
„In Quarantäne (häusliche Absonderung) muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Die Beurteilung des
Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, wer in Quarantäne muss:
- positiv Getestete
- enge Kontaktpersonen
- Verdachtspersonen (Personen, die Symptome zeigen und für die eine Testung angeordnet wurde oder sich einer Testung unterzogen haben): Verdachtspersonen, die sich selbst mittels eines Selbsttests positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich die Personen in jedem Fall absondern. Im Fall eines positiven PCR-Testergebnisses gilt die Person als positiv getestete Person.
Ausnahmen: Von der Quarantäne befreit sind:
- symptomfreie, immungesunde Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten (vor höchsten 6 Monaten mittels PCR-Test bestätigte Infektion)
- Haushaltsangehörige, die seit dem Zeitpunkt der Testung oder dem Auftreten der ersten Symptome beim Quellfall sowie in den zwei Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten.
Die Ausnahmen gelten nur für enge Kontaktpersonen. Wer geimpft ist und positiv getestet wird, muss in Quarantäne.“
Eine Übersicht der aktuellen amtlichen Bekanntmachungen auch der Allgemeinverfügungen zu Schulschließungen oder eingeschränktem Regelbetrieb gibt es auf der Internetseite des Freistaates Sachsen.
Aktuelle Infektions- und Quarantänezahlen von Schülern und Lehrkräften sind hier abrufbar.
weitere Informationen
Übersicht der Bekanntmachungen des Freistaates zur aktuellen Corona-Lage unter
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Informationen zum Bürgerrat »Forum Corona« unter https://www.forum-corona.de/.
Bürgertelefon im Landratsamt:
► Hotline: 03731 799‐6249
Montag bis Donnerstag: 09 bis 15 Uhr
Freitag: 09 bis 12 Uhr
oder
Fragen an das Landratsamt zur Pandemie per E-Mail unter:
Weitere Verordnungen, Maßnahmen und Informationen zum nachlesen im Downloadbereich.